Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege

Oberösterreich

Mit Sanierungen gegen den Bodenverbrauch

Die OÖ. Nachrichten vom 27.September 2018 berichten über die Enquete zum Tag des Denkmals 2018:

 

LINZ. Enquete: Breite Allianz fordert Änderungen im Baurecht sowie steuerliche Erleichterungen für denkmalgeschützte Gebäude.

Österreichs kulturelles Erbe ist groß: Fast 40.000 denkmalgeschützte Objekte im ganzen Bundesgebiet zeugen davon – knapp 6.000 stehen in Oberösterreich. Zwei Drittel der Objekte sind im Besitz der öffentlichen Hand oder kirchlicher Organisationen, ein Drittel gehört Privatbesitzern.

Doch die Gefahr, dass denkmalgeschützte Gebäude verfallen und letztlich abgerissen werden müssen, ist größer, als man denkt. Grund dafür sind rigide Baurechtsbestimmungen und die mitunter kostspielige Erhaltung. Heute Abend findet in Wien zu diesem Thema eine Enquete der Initiative "Denkmal.Kultur" statt.

"Ein Neubau ist billiger"

Zur Initiative vereint hat sich eine breite Allianz von Organisationen, darunter die Bundesimmobiliengesellschaft, die Klöster und Orden Österreichs oder die Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich (GLD). Sie fordern Änderungen im Baurecht und steuerliche Erleichterungen für denkmalgeschützte Gebäude.

"Ein Denkmal ist eben kein Neubau", sagt GLD-Präsident Georg Spiegelfeld im OÖN-Gespräch. Daher müsse man das Baurecht für denkmalgeschützte Objekte adaptieren und flexibler gestalten. "Dann ist ein Fluchtweg vielleicht einmal zehn Zentimeter länger, als es die Norm vorsieht. Dafür wird die historische Substanz nicht verändert." Gleichzeitig müsse man das Haftungsrecht angleichen.

 

Auch im Steuerrecht erhofft sich die Allianz Änderungen. "Eine Sanierung historischer Gebäude kostet mehr Geld als ein Neubau", sagt Spiegelfeld. Das sollte steuerlich berücksichtigt werden. Die Initiative will unter anderem Verbesserungen bei den Abschreibemöglichkeiten erreichen. Denkmalgeschützte Gebäude sollten zudem bei Grundsteuer und Grundverkehrssteuer ausgenommen werden. Auch die Wohnbauförderrichtlinien sollten bei historischen Gebäuden flexibler gehandhabt werden. Im Gegenzug dazu könne man jegliche Förderung für die Sanierung historischer Substanz streichen. "Das wäre auch eine gewaltige Verwaltungsvereinfachung", sagt Spiegelfeld.

Sanierungsrate: Ein Prozent

Insgesamt würden denkmalgeschützte Objekte so häufiger saniert – und besser genutzt werden, als es derzeit der Fall ist, sagt Spiegelfeld.

Das Institut Wirtschaftsstandort Oberösterreich (IWS) arbeitet seit Jahren gemeinsam mit der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege daran, die Bedingungen für Sanierungen zu verbessern. "Mit jeder Sanierung historischen Bestands fällt ein Neubau auf der grünen Wiese weg", sagt IWS-Geschäftsführer Gottfried Kneifel. Der überbordende Bodenverbrauch könnte so eingedämmt werden. Die Sanierungsrate historischer Gebäude beträgt derzeit ein Prozent pro Jahr. Anzustreben seien drei Prozent, sagt Spiegelfeld. 

 

(Artikel der OÖN, abgerufen am 26.10.2018 auf der Homepage der OÖN

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