Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege

Oberösterreich

Aufgaben und Zielsetzungen


spaun„Die Geschichte wird aber erhalten durch die Sorge für die Erhaltung geschichtlicher Denkmäler, mündlicher und schriftlicher Überlieferung.

Wir sind es dem Andenken unserer Vorfahren ... sowie der Nachwelt schuldig, uns hierin nicht lässig zu erweisen (...)“ 

ANTON RITTER VON SPAUN, 10.02.1833; aus: Erster Bericht 1835, S.14

 

Kernaufgaben der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich sind die synergetische Organisation, Bearbeitung, Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung landeskundlicher Themen und die Förderung des wissenschaftlichen Austauschs unter Abdeckung eines möglichst breiten Fachspektrums. Darüber hinaus treten wir für eine starke Vermittlung des kulturellen Wertes von Denkmalen ein, um die Wertschätzung des baukulturellen Erbes im Hinblick auf regionale und regionalhistorische Entwicklungen zu steigern und die Denkmalpflege gesellschaftlich und politisch aufzuwerten.

Die Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege bietet Anregung, Unterstützung und Koordination von Forschung sowie Beratung in allen Bereichen der Landeskunde und Denkmalpflege! Wir veranstalten regelmäßig wissenschaftliche Vorträge, Führungen und Exkursionen zu den verschiedensten Themen. In unseren periodisch erscheinenden Veröffentlichungen (Jahrbücher, Schriftenreihen) können Sie interessante Beiträge zur Erforschung der Geschichte, Kultur und Natur Oberösterreichs und zur Denkmalpflege in unserem Bundesland nachlesen.

Vorstandsliste

(entsprechend Wahl der Generalversammlung vom 17. November 2022)

Präsidium:

Präsident: Dominik GRUNDEMANN-FALKENBERG

Vizepräsident: Dr. Bernhard PROKISCH

Schriftführer: Dr. Stefan TRAXLER

Kassierin: Dr.in Andrea EULER

 

Ausschuss für Landeskunde: Dr. Bernhard PROKISCH

Ausschuss für Denkmalpflege: Dominik GRUNDEMANN-FALKENBERG

Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit: DI Martin OSEN

Ausschuss Zukunft: Dr. Stefan TRAXLER

 

Vorstandsmitglieder:

HR Dr. Walter ASPERNIG

Carl Philip CLAM-MARTINIC

Hon.-Prof. HR Dr. Georg HEILINGSETZER

Daniela KAISER

Gottfried KNEIFEL

Dr. Klaus LANDA

Doris LANG-MAYERHOFER

Univ.-Prof. HR Dr. Wilfried LIPP

Dr.in Hilde MERZ

MMMag. Hubert NITSCH

Dr. Klaus PETERMAYR

Laurenz PÖTTINGER

Univ.-Prof. Arch. Dr. Wilfried POSCH

Edouardo SAINT-JULIEN

Univ.-Prof. Dr. Roman SANDGRUBER

DI Wolfgang SCHAFFER

Dr.in Christina SCHMID

Nikolaus SPIEGELFELD BSc

HR Dr. Paul STEPANEK

Arch. DI Josef ULLMANN

HR Dr. Paulus WALL

 

Rechnungsprüfer:

Kons. Günter KALLIAUER

Norbert SALBURG

 

Geschäftsführung:

Mag. Paul WINKLER

 

Sekretariat:

Gerhild ASPALTER

 

Werden Sie Mitglied!

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Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages liegt in Ihrem Ermessen, je nach den Leistungen, die Sie von der Gesellschaft in Anspruch nehmen wollen. Bitte wählen Sie aus den folgenden drei Kategorien aus:

 

Jugendmitgliedschaft bis 26 Jahre: € 11.-

Sie erhalten unser Mitteilungsblatt sowie eine Ermäßigung von 50% auf Buchkäufe aus unserer Publikationsliste. Preisnachlass von 25% beim Kauf von Publikationen der OÖ Landes-Kultur GmbH.

Basismitgliedschaft: € 30.-

Mit unserem Mitteilungsblatt, Reiseservice (Ermäßigungen bei unseren Reisen in Kooperation mit der Firma Neubauer Reisen), freiem Eintritt in alle Häuser der OÖ Landes-Kultur GmbH und anderen Ermäßigungen. Einzelne Publikationen können zu vergünstigten Preisen erworben werden. Preisnachlass von 25% beim Kauf von Publikationen der OÖ Landes-Kultur GmbH.

„All-Inclusive“-Mitgliedschaft: € 65.-

Mit allen Vorteilen der Basismitgliedschaft, dem Jahrbuch der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege sowie den zweimal jährlich erscheinenden Heften „ARX – Burgen und Schlösser in Bayern, Österreich und Südtirol“. Preisnachlass von 25% beim Kauf von Publikationen der OÖ Landes-Kultur GmbH.

 

Sie wollen Mitglied werden? - Dann senden Sie uns bitte Ihr ausgefülltes BEITRITTSFORMULAR oder eine formlose E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der gewünschten Mitgliedschaftsvariante an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder postalisch an:

Haus der Volkskultur
Promenade 37/Zi. 9
A-4020 Linz

 

Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege

 

Freigestellt gld logo

 ZWEI TRADITIONSVEREINE GEHEN GEMEINSAME WEGE


Die Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich entstand im Oktober 2013 aus der Zusammenlegung der beiden oberösterreichischen Traditionsvereine Gesellschaft für Landeskunde (Oberösterreichischer Musealverein, gegr. 1833) und Verein Denkmalpflege in Oberösterreich. Die Gesellschaft für Landeskunde wurde bereits 1833 – damals unter dem Namen Oberösterreichischer Musealverein – mit dem Ziel gegründet, die Landeskunde zu fördern und schließlich ein Museum zu schaffen. Innerhalb weniger Jahre wurden bedeutende Sammlungen für Kunst- und Kulturgeschichte, Archäologie sowie für Naturkunde und Volkskunde des Landes Oberösterreich angelegt. 1895 wurde das Ziel der Gründung eines Museums durch die Errichtung eines eigenen Museumsgebäudes in der Museumstrasse 14 („Museum Francisco-Carolinum“, heute „Landesgalerie Linz“) erreicht. Das prächtige Museumsgebäude, die umfangreichen Bestände sowie die Museumsbibliothek blieben bis nach dem 1. Weltkrieg im Eigentum des Musealvereines. Erst 1920 wurden das Haus und die Museumsbestände an das Land Oberösterreich übertragen, in dessen Besitz es bis heute als „Oberösterreichisches Landesmuseum“ ist. Nachdem das Hauptziel – die Schaffung eines Museums – erreicht war, konzentrierte sich die Tätigkeit des OÖ. Musealvereines auf die Pflege der gesamten Landeskunde von Oberösterreich, also auf Anregung und Unterstützung landeskundlicher Forschungen, Herausgabe wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Veranstaltungen landeskundlicher Vorträge, Führungen und Exkursionen. Diese Änderung in der Zielsetzung war auch einer der Gründe, warum der alte Vereinsname „Oberösterreichischer Musealverein“ im Jahre 1976 durch den Zusatz „Gesellschaft für Landeskunde“ erweitert worden war. Die Gesellschaft für Landeskunde widmete sich seither der landeskundlichen Forschung in Oberösterreich und legte großen Wert auf die Anregung, Unterstützung, Beratung und Koordination von Forschung in allen Bereichen der Landeskunde. 

Der Verein Denkmalpflege in Oberösterreich wurde 1946 zur ideellen, organisatorischen und finanziellen Unterstützung der staatlichen Denkmalpflege gegründet. Der Verein hat zahlreiche wichtige Restaurierungsinitiativen gesetzt: So konnten etwa die kunsthistorisch bedeutenden Deckenbilder einer Kassettendecke aus Schloss Würting gerettet werden; für die Schlosskapelle Mitterberg übernahm der Verein die Gesamtverantwortung. In einem vom Verein Denkmalpflege in Oberösterreich herausgegebenen periodischen Mitteilungsblatt werden seit 1995 in Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt Berichte zur Denkmalpflege in Oberösterreich für eine breite Öffentlichkeit ansprechend und fachlich fundiert aufbereitet. Auch der Tag des Denkmals geht auf eine Initiative des Vereins Denkmalpflege in Oberösterreich zurück.

Im Sinne einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und Anpassung an aktuelle gesellschaftspolitische Erfordernisse haben die beiden Traditionsvereine im Jahr 2013 beschlossen, ihre Aktivitäten enger zu verschränken. Durch diese Kooperation ist ein noch schlagkräftigerer Zusammenschluss für Landeskunde und Denkmalpflege in Oberösterreich entstanden.

Die aus diesen beiden Vereinen hervorgegangene Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege versteht sich nun als Sammelbecken für alle, die unser Bundesland schätzen. Besonders wichtig ist uns die Erforschung der Geschichte, Kultur und Naturkunde Oberösterreichs. Eine wichtige Aufgabe der GLD ist die synergetische Organisation, Bearbeitung, Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung landeskundlicher Themen und die Förderung des wissenschaftlichen Austauschs unter Abdeckung eines möglichst breiten Fachspektrums. Die Ergebnisse dieser Forschungen werden in periodisch erscheinenden Veröffentlichungen präsentiert. Bereits seit Gründung der Gesellschaft für Landeskunde im Jahr 1833 erscheint als wichtigste Publikation das Jahrbuch, in dem Sie auf hohem wissenschaftlichem Niveau verfasste Beiträge zur Landeskunde Oberösterreichs finden. Das Spektrum umfasst dabei Grundlagenforschung (z.B. die Edition von Quellen) ebenso wie Studien aus allen Disziplinen, die im historischen Bereich von der Ur- und Frühgeschichte bis zur Zeitgeschichte reichen, aber auch Themen wie Religion und Kirche, Verfassung und Verwaltung, Rechtswesen, Bildung, Kunst, Geographie, Geologie, Mineralogie, Botanik, Zoologie, Wirtschaft, Soziales etc. beinhalten. Der Verein bemüht sich auch um die Herausgabe des „Österreichischen Urkundenbuches“, dessen erster Band bereits 1852 präsentiert werden konnte. Andere wichtige landeskundliche Publikationen werden vom Verein maßgeblich gefördert, so die „Bibliographie zur oberösterreichischen Geschichte“ oder das „Ortsnamenbuch des Landes Oberösterreich“.

Die Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege tritt außerdem für eine starke Vermittlung des kulturellen Wertes von Denkmälern ein. So soll die Wertschätzung des baukulturellen Erbes im Hinblick auf regionale und regionalhistorische Entwicklungen gesteigert und die Denkmalpflege gesellschaftlich und politisch aufgewertet werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit unseres Vereins liegt in der Vermittlung landeskundlichen Wissens an eine möglichst breite Öffentlichkeit. Wir veranstalten daher regelmäßig wissenschaftliche Vorträge, Führungen, Exkursionen und Tagungen zu Themen der oberösterreichischen Landeskunde und Denkmalpflege. Dass die Mitglieder des Vereinspräsidiums, die aus möglichst vielen Teilbereichen der Natur- und Geisteswissenschaften sowie der Denkmalpflege kommen und ihr Wissen dem Verein zur Verfügung stellen, ihre Aufgaben ehrenamtlich erfüllen, versteht sich von selbst. Mit all diesen Aktivitäten ist sicher gestellt, dass die Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege, die ihre Wurzeln in zwei oberösterreichischen Traditionsvereinen hat, auch in der Gegenwart einen wichtigen Bestandteil des heimischen Kulturlebens bildet. 

Die Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich hat zurzeit etwa 850 Mitglieder. Die Mitgliedschaft im Verein berechtigt zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung. Überdies erhalten Mitglieder laufend Information über aktuelle Veranstaltungen des Vereines. Je nach der von Ihnen gewählten Kategorie des jährlichen Mitgliedsbeitrages können Sie die verschiedensten Leistungen von der Gesellschaft in Anspruch nehmen: Alle Mitglieder erhalten unser regelmäßig erscheinendes Mitteilungsblatt, in dem wir Sie über Veranstaltungen, Termine und Neuigkeiten aus Landeskunde und Denkmalpflege informieren. Als Mitglied genießen Sie freien Eintritt zu allen Ausstellungen des Oberösterreichischen Landesmuseums. Darüber hinaus können Sie bei unserem Kooperationspartner, der Firma Neubauer Reisen, ausgewählte Veranstaltungen zu interessanten Reisezielen zu ermäßigten Preisen buchen. Wenn Sie die „All-Inclusive“-Mitgliedschaft gewählt haben, erhalten Sie einmal jährlich das Jahrbuch der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege mit informativen Beiträgen zur Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreichs sowie, zweimal jährlich, die Zeitschrift „ARX - Burgen und Schlösser in Bayern, Österreich und Südtirol“. Mitglieder des Vereins können von der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege herausgegebene Publikationen zu ermäßigten Preisen beziehen. 

Auf unserem Webauftritt www.gld-ooe.at sowie unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! stehen wir Ihnen gerne für Fragen und Anregungen zur Verfügung und auch in unserem Vereinsbüro (Haus der Volkskultur, Promenade 37/Zimmer 9, 4020 Linz Tel.: 0732 / 770218) freuen wir uns auf Ihren Besuch! 

 

 

Gesellschaft für Landeskunde - OÖ. Musealverein

 

ZEITTAFEL & PROTAGONISTEN

zusammengestellt von Dr. Stefan Traxler

1808

FRANZ KURZ äußert im Band 2 seiner "Beiträge zur Geschichte des Landes ob der enns" den Wunsch nach einer "Gesellschaft zur Pflege der vaterländischen Geschichte".

 1833, 10. Februar

Ansuchen von ANTON RITTER VON SPAUN an den Präsidenten der Regierung und der oberösterreichischen Landstände, den Grafen ALOYS VON UGARTE, die Erleubnis zur Gründung eines Geschichtsvereines beim Kaiser zu erreichen.

 1833, 19. November

Kaiser FRANZ I. genehmigt die Gründung; vollständiger Name: "Verein des vaterländischen Museums für Oesterreich ob der Enns mit Inbegriff des Herzogthums Salzburg".

 1834, 14. Juli 

Erste Vollversammlung, bereits über 800 Mitglieder.

1835, 18. März

Bestätigung der Vereinsstatuten; der jeweilig Regierungspräsident bzw. Statthalter sowie ein Präses stehen an der Spitze des Vereins.

 1836

Sektion der Sammlung und Bearbeitung der historischen Geschichtsquellen bis 1519: Der Startschuss für das "Urkunden-Buch" (siehe 1852)

 1839, 28. Jänner

Erzherzog FRANZ KARL übernimmt die Schutzherrschaft.

1852

Band 1 des "Urkunden-Buch des Landes ob der Enns" erscheint.

 1869

Neue Vereinsstatuten; an der Spitze steht ein Präsident.

 1873

Beteiligung an der Wiener Weltausstellung.

 1875

Beschluss des OÖ. Landtages und des Gemeinderates von Linz einen namhaften Betrag für den Neubau des Museums zu widmen.

 1884

Baubeginn des neuen Landesmuseums.

 1891/1892

Höhepunkt der politischen Auseinandersetzungen im OÖ. Landtag um den Museumsneubau und dessen Finanzierung.

 1895, 29. Mai

Eröffnung des Neubaus in der Museumstraße durch Kaiser FRANZ JOSEPH.

 1896

Gründung des Oberösterreichischen Landesarchivs

 1914

Das Musealarchiv mit den Vorarbeiten zum "Urkunden-Buch" Bd. 1 - 9 wird dem OÖ. Landesarchiv übergeben (Verhandlungen seit 1907); der Musealverein stellt damit seine archivalische Tätigkeit ein.

 1920, 5. Mai

Der Landtag beschließt die Übernahme des Museums in das Eigentum des Landes, die Übergabe erfolgt am 27. Oktober 1920; die Wege von Musealverein und Museum (ab diesem Zeitpunkt "Landesmuseum") trennen sich.

 1929

Dr. EDUARD STRAßMAYER veröffentlicht den ersten Band der Bibliographie zur oberösterreichischen Geschichte (Berichtszeit 1891 - 1926). 

 1933

100jähriges Bestehen: Jahrbuch 85, 1933 erscheint als Jubiläums-Festschrift.

 1938

Dem Verein wird zunächst jegliche Tätigkeit untersagt, Präsident Dr. IGNAZ ZIBERMAYR tritt zurück.

 1938 - 1945 

"Museum des Reichsgaus Oberdonau"; "Verein für Landeskunde und Heimatpflege im Gau Oberdonau". 

 1946, 27. Februar

Der OÖ. Musealverein nimmt seine Tätigkeit unter seinem neuen Präsidenten, Landesarchivdirektor Dr. EDUARD STRAßMAYR und mit neuen Statuten wieder auf.

 1963, 8. Juni

Eröffnung des Schlossmuseums mit Ausnahme des Westtraktes durch Landeshauptmann Dr. HEINRICH GLEISSNER. 

 1966, 24. September

Gesamteröffnung des Schlossmuseums. 

 1969

Mit MARIA PLAKOLM als Schriftführerin zieht die erste Frau in den Vereinsvorstand ein.

1976

Änderung des Vereinsnamens: "Oberösterreichischer Musealverein - Gesellschaft für Landeskunde". 

 1983

150-Jahrfeier mit Festakt im Landestheater mit Bundespräsident Dr. Rudolf Kirchschläger und Festschrift mit Bilanz über die letzten 50 Jahre landeskundlicher Forschung.

1986

Wiederbelebung der "Landesgalerie" als Forum modernen und zeitgenössischen Kunstschaffens im Land.

1992

Fertigstellung des Biologiezentrums der OÖ. Landesmuseen in Linz/Dornach.

 2002

Änderung des Vereinsnamens: "Gesellschaft für Landeskunde - Oberösterreichischer Musealverein". 

2008

175 Jahre Gesellschaft für Landeskunde - OÖ. Musealverein. Das Sekretariat übersiedelt vom Ursulinenhof an den ursprünglichen Standort des Museums, Promenade 33/103-104. Mitgliederzahl: 706.

 2009

Eröffnung des neuen Südtraktes des Linzer Schlossmuseums im Kulturhauptstadtjahr.

 2023

Umzug des Vereinsbüros in das der bisherigen Wirkungsstätte unmittelbar gegenüberliegende Haus Promenade 37, Zimmer 9.

 

Protektoren

1839 - 1878 Erzherzog Franz Karl

1879 - 1889 Kronprinz Rudolf

1897 - 1914 Erzherzog Franz Ferdinand

Oberste Vorstände

1833 - 1834 Alois Graf Ugarte

1835 - 1836 Rudolf Fürst Kinsky

1836 - 1848 Philipp Freiherr von Skrebensky

1849 - 1851 Dr. Alois Fischer

1851 - 1862 Eduard Freiherr von Bach

1862 - 1866 Franz Freiherr von Spiegelfeld

1867            Eduard Graf Taaffe

1868 - 1869 Karl Graf Hohenwart-Gerlachstein 

Präses

1834 - 1855 Johann Ungnad Graf von Weissenwolff

1855 - 1863 Johann Freiherr von Stiebar auf Buttenheim

1863 - 1869 Anton Ferdinand Ritter von Schwabenau

Präsidenten

1869 - 1871 Karl Graf Hohenwart-Gerlachstein

1872 - 1875 Karl Fürst von Hohenlohe-Waldenburg

1875 - 1877 Otto Freiherr von Wiedenfeld

1878 - 1879 Rudolf Freiherr von Handel

1880 - 1883 Moritz Ritter von Az

1883 - 1885 Karl Obermüller (Vizepräsident)

1885 - 1889 Dr. Moritz Ritter von Eigner

1889 - 1891 Karl Obermüller (Vizepräsident)

1891 - 1907 Dr. Gandolf Graf von Kuenburg

1907 - 1922 Julius Wimmer

1922 - 1938 Dr. Ignaz Zibermayr

1938 - 1944 Dr. Rudolf Lenk

1946 - 1959 Dr. Eduard Straßmayr

1960 - 1964 Dipl. Ing. Herbert Jandaurek

1964 - 1991 Dr. Kurt Holter

1991 - 1994 Dr. Georg Heilingsetzer

1995 - 2000 Mag. Dr. Georg Wacha

2001 - 2010 Mag. Dr. Gerhard Winkler

2010 - 2019 Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg

Seit 2019 Dominik Grundemann-Falkenberg

 

Statuten der „Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich – GLD“ (wie in der Generalversammlung vom 14.10.2013 beschlossen)

 

Vorbemerkung: Sämtliche personenbezogenen Funktionsbezeichnungen verstehen sich in männlicher und weiblicher Form.

§1: Name und Sitz des Vereines

Der Name des Vereines lautet „Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich“. Sein Sitz ist Linz.

§2: Zweck und Aufgabe des Vereines

  1. Wissenschaftliche Forschung und Lehre auf wissenschaftlichem Exzellenzniveau auf dem Gebiet der gesamten Landeskunde von Oberösterreich.
  2. Vermittlung landeskundlichen Wissens an eine möglichst breite Öffentlichkeit.
  3. Unterstützung der Belange von Denkmalschutz und Denkmalpflege bei der Erhaltung und Erforschung der Denkmäler des Landes Oberösterreich, insbesondere die Unterstützung und Beratung der Denkmaleigentümer. Im Sinn der Verwirklichung dieses Vereinszwecks ist auch der Erwerb und die Verwaltung von einschlägigen Liegenschaften und Mobilien und die Gründung von Gesellschaften, an denen der Verein beteiligt ist, möglich
  4. Die Tätigkeit des Vereins ist gemeinnützig und nicht auf finanziellen Gewinn ausgerichtet, überparteilich und überkonfessionell. Jede parteipolitische Betätigung ist ausgeschlossen.
  5. Zur Verwirklichung der in diesem Statut festgelegten gemeinnützigen Vereinstätigkeit werden spendenbegünstigte Zwecke verfolgt. Die gesammelten Spendenmittel dürfen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

§3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

  1. Der Vereinszweck soll durch die in §2 und §3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
  2. Als ideelle Mittel dienen
        1. Landeskundliche, der österreichischen Wissenschaft dienende Forschungstätigkeit von Vereinsmitgliedern;
      1. Anregung, Unterstützung, Beratung und Koordination landeskundlicher Forschung im Allgemeinen sowie Vergabe und Beaufsichtigung von Forschungsarbeiten im Besonderen;
      2. Herausgabe von wissenschaftlichen Veröffentlichungen und vereinsspezifischen Mitteilungen;
      3. Veranstaltung von wissenschaftlichen Vorträgen, Führungen, Exkursionen, Tagungen usw., um landeskundliche Erkenntnisse zu verbreiten und zu vertiefen und den Kontakt zwischen Mitgliedern zu fördern
      4. mediale Verbreitung von Informationen über allgemeine und spezielle Fragen der Denkmalpflege und die Auszeichnung besonderer denkmalpflegerischer Leistungen
  3. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
          1. Mitgliedsbeiträge
          2. Subventionen öffentlicher Einrichtungen
          3. Spenden und sonstige Zuwendungen
          4. Erträge aus Veranstaltungen und Publikationen
          5. Letztwillige Verfügungen

Die Mittel des Vereines dürfen nur für die in diesem Statut angeführten gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Die Vereinsmitglieder oder sonstige Machthaber der Körperschaft dürfen keine Gewinnanteile oder sonstigen Zuwendungen aus der Körperschaft erhalten.

§4: Mitglieder des Vereins

  1. Der Verein besteht aus Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
  2. Mitglieder werden nach Erhalt einer schriftlichen Anmeldung aufgenommen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Präsident. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Die Mitgliedschaft tritt nach Einzahlung des ersten Jahresbeitrages in Kraft. In berücksichtigungswerten Fällen können einzelne Mitglieder von der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages befreit werden. Das Präsidium entscheidet darüber. Der Wohnsitz in Oberösterreich oder die österreichische Staatsbürgerschaft sind zur Aufnahme in den Verein nicht erforderlich.
  3. Ehrenmitglieder: Zu Ehrenmitgliedern kann das Präsidium Persönlichkeiten ernennen, die sich in hervorragender Weise um die Landeskunde und/oder Denkmalpflege Oberösterreichs, die Vereinsziele oder den Verein verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder genießen alle Rechte von Mitgliedern und sind von der Beitragspflicht befreit. Die Ehrenmitglieder bilden den Beirat des Vereines. Dieser ist berechtigt, an den Präsidiumssitzungen teilzunehmen und dort Anregungen und Vorschläge zu deponieren.

§5: Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind berechtigt:
  1. das aktive und passive Wahlrecht in der Generalversammlung auszuüben
  2. in der Generalversammlung Anträge zu stellen und das persönliche Stimmrecht auszuüben;
  3. die Sammlungen und ständigen Ausstellungen der OÖ. Landesmuseen begünstigt zu besuchen;
  4. Vereinspublikationen ermäßigt zu beziehen sowie ermäßigten Eintritt bei Veranstaltungen und Vorträgen des Vereins zu erhalten;
  5. an den Veranstaltungen der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich begünstigt teilzunehmen.
  1. Die Mitglieder sind verpflichtet:
    1. den jährlichen Mitgliedsbeitrag sofort nach Aufnahme in den Verein, ansonsten bis 31. März eines jeden Jahres zu entrichten,
    2. die Statuten des Vereines zu beachten und die Interessen und das Ansehen des Vereines sowie seiner Ziele nach Kräften zu fördern bzw. zu heben.

§6: Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

  1. durch Ableben
  2. durch Austritt. Er erfolgt durch schriftliche Mitteilung an das Sekretariat und bedarf keiner Begründung.
  3. durch Streichung. Mitglieder, die nach zweimaliger Mahnung die fälligen Jahresbeiträge nicht leisten, werden gestrichen.
  4. durch Ausschluss. Mitglieder, die die Vereinszwecke schädigen, vereiteln oder die Ordnung des Vereines stören, können vom Präsident nach Beratung mit dem Präsidium ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist jedem Mitglied innerhalb von 14 Tagen Gelegenheit zu geben, sich vor einem Schiedsgericht (§ 12) zu rechtfertigen.

§7: Organe des Vereins

Die Organe des Vereines sind:

  1. die Generalversammlung
  2. das Präsidium
  3. der Präsident
  4. die Fachreferate
  5. Geschäftsführung und/oder Sekretariat
  6. die Rechnungsprüfer (werden aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder gewählt)
  7. das Schiedsgericht

§8: Generalversammlung

  1. Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Ort, Zeitpunkt und die Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung werden durch das Präsidium bestimmt und sind mindestens 14 Tage vorher allen Mitgliedern durch schriftliche Einladung bekannt zu geben.
  2. Eine außerordentliche Generalversammlung ist unter Einhaltung der Formalitäten der ordentlichen Generalversammlung dann einzuberufen, wenn sie das Präsidium beschließt oder sie die beiden Rechnungsprüfer oder mindestens ein Zehntel der Mitglieder schriftlich beantragen.
  3. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 ordentliche Mitglieder anwesend sind. Sollten zu Beginn der Generalversammlung weniger als 20 Mitglieder anwesend sein, so ist nach einer Wartefrist von 20 Minuten auch bei einer geringeren Anzahl der anwesenden Mitglieder die Generalversammlung beschlussfähig.
  4. Beschlussfassung: Für die Gültigkeit eines Beschlusses ist die einfache Mehrheit erforderlich. Zu Beschlüssen über Statutenänderungen und/oder Auflösung des Vereines bedarf es jedoch einer Zweidrittelmehrheit.
  5. Verhandlungsgegenstände der Generalversammlung:
    1. Berichte des Präsidenten und des Präsidiums,
    2. Bericht der Rechnungsprüfer,
    3. Entlastung des Präsidiums (Genehmigung des Tätigkeitsberichts und der Rechnungsprüfung, Entlastung abtretender Präsidiumsmitglieder und Rechnungsprüfer),
    4. jedes dritte Jahr Wahl des Präsidiums und der Rechnungsprüfer,
    5. Festsetzung bzw. Änderung des Jahresbeitrages,
    6. Änderung der Statuten,
    7. Auflösung des Vereines und Beschluss über die Verwendung des Vereinsvermögens (siehe § 13).

Selbstständige Anträge, die nicht unmittelbar einen Tagesordnungspunkt betreffen, können nur dann in der Generalversammlung behandelt werden, wenn sie mindestens sieben Tage vorher dem Präsidium bzw. der Geschäftsführung oder dem Sekretariat schriftlich zur Kenntnis gebracht wurden.

§9: Präsident und Präsidium

  1. Die Vertretung nach außen erfolgt durch den Präsidenten oder, bei Verhinderung des Präsidenten, durch den Vizepräsidenten. Der Präsident berichtet dem Präsidium.

Der Präsident entscheidet nach Beratung mit dem Präsidium über den Kauf und Verkauf von Liegenschaften und über die Gründung von Gesellschaften, an denen der Verein beteiligt ist bzw. über die Beteiligung an bestehenden Gesellschaften.

  1. Verantwortlich für die Finanzgebarung ist der Kassier gemeinsam mit einem weiteren Präsidiumsmitglied, das der Präsident ernennt.
  2. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Kassier, dem Schriftführer, dem Beirat, jeweils einem Repräsentanten der Fachreferate sowie bis zu zehn einfachen Präsidiumsmitgliedern. Die Mitglieder des Präsidiums verrichten ihre Tätigkeit ehrenamtlich.
  3. Der Präsident, das Präsidium und die Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung gewählt. Das Mandat der gewählten Mitglieder erstreckt sich auf drei Jahre. Bei Ausscheiden einer dieser Funktionen wird vom Präsidenten aus dem Präsidium ein Ersatz nominiert. Nötigenfalls kann der Präsident geeignete Personen kooptieren. Eine Wiederwahl nach Ablauf der Funktionsdauer ist möglich.
  4. Bei Bewegung von Beträgen, die in Geldanstalten angelegt sind, zeichnet der Kassier gemeinsam mit Präsidenten, dem Vizepräsidenten oder Schriftführer oder ein vom Präsidenten nominierten Präsidiumsmitglied.

§ 10: Fachreferate

  1. Die Einrichtung von Referaten erfolgt durch einen Präsidiumsbeschluss. Die Bestellung der Referatsmitglieder erfolgt durch den jeweiligen Referatsrepräsentanten mit Zustimmung des Präsidiums.
  2. Die zwei Hauptreferate Musealverein/Landeskunde und Denkmalpflege sind zwingend zu besetzen, weitere Referate werden nach Bedarf eingerichtet.

§11: Geschäftsführung und Sekretariat

  1. Die Bestellung von Geschäftsführung und Sekretariat erfolgt durch das Präsidium. Geschäftsführung und Sekretariat sind dem Präsidenten weisungsgebunden.

§12: Schiedsgericht

  1. Streitigkeiten, die aus dem Vereinsverhältnis sowohl zwischen dem Präsidium und einzelnen Vereinsmitgliedern als auch zwischen den letztgenannten entstehen, entscheidet ein Schiedsgericht. Dieses wird vom Präsidium einberufen.
  2. Das Schiedsgericht wird in der Weise gebildet, dass jeder Streitteil zwei Vereinsmitglieder entsendet, welche ein fünftes nach Möglichkeit rechtskundiges Vereinsmitglied zum Vorsitzenden wählen. Kann über die Wahl des Vorsitzenden keine Einigung erzielt werden, entscheidet das Los.
  3. Das Schiedsgericht fasst Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende, der nur in diesem Falle stimmberechtigt ist.
  4. Die Beschlüsse des Schiedsgerichtes sind endgültig und unanfechtbar.

§13: Auflösung des Vereines

  1. Im Falle der freiwilligen Auflösung, bei behördlicher Aufhebung des Vereines, sowie auch bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen ausschließlich und unmittelbar für spendenbegünstigte Zwecke im Sinne des § 4 a EStG 1988 iVm §§ 34 ff BAO zu verwenden. Bevorzugt ist dabei auf die Ziele der landeskundlichen Forschung und Denkmalpflege in Oberösterreich Rücksicht zu nehmen.
  2. Über diese Aufteilung des Vermögens im Einzelnen beschließt die Generalversammlung in ihrer letzten Sitzung.
  3. Bei Ausscheiden aus dem Verein oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines dürfen Mitglieder oder sonstige Machthaber der Körperschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlagen zurückerhalten, der nach dem Wert der Leistungen der Einlagen zu berechnen ist. Es darf keine Person des Vereines durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Impressum

 

Verein / Diensteanbieter / Medieninhaber:

Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich, Oö. Musealverein – gegründet 1833

Rechtsform:

Verein

Vereinsgegenstand:

·       Synergetische Organisation, Bearbeitung und Vermittlung landeskundlicher Themen.

·       Förderung wissenschaftlicher Forschung im Bereich Landeskunde und Denkmalpflege sowie Vermittlung
        diesbezüglicher Ergebnisse an eine breite Öffentlichkeit.

·       Förderung des wissenschaftlichen Austauschs unter Abdeckung eines möglichst breiten Fachspektrums.

·       Vermittlung des kulturellen Wertes von Denkmalen zur Steigerung der Wertschätzung des baukulturellen Erbes im
        Hinblick auf regionale und regionalhistorische Entwicklungen sowie einer gesellschaftlichen und politischen
        Aufwertung der Denkmalpflege.

·       Anregung, Unterstützung und Koordination von Forschung sowie Beratung in allen Bereichen der Landeskunde und
        Denkmalpflege.

Identifikationsnummer im Zentralen Vereinsregister (ZVR-Zahl):

ZVR 781580397

Identifikationsnummer im Datenverarbeitungsregister (DVR-Zahl):

DVR 0522368

Anschrift:

Haus der Volkskultur
Promenade 37/Zi. 9
A-4020 Linz

Kontaktdaten:

Tel.: (0732) 77 02 18
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Vereinssitz:

Politische Gemeinde Linz (Oberösterreich)

Gerichtsstand:

Linz

Vereinspräsident:

Dominik Grundemann-Falkenberg

Geschäftsführer:

Mag. Paul Winkler

 

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