Im Auftrag der Bundesimmobiliengesellschaft, des Instituts für den Wirtschaftsstandort Oberösterreich, des Österreichischen Burgenvereins und der Burghauptmannschaft Österreich, haben Bettina Fernsebner-Kokert und Andreas Kovar im Juni 2017 einen äußerst informativen Bericht mit dem Titel, "Bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Baudenkmäler", veröffentlicht.
Wir wünschen eine anregende und vor allem aufschlussreiche Lektüre!
(Klicken Sie bitte hier oder auf das Titelbild, um den Bericht zu öffnen!)
Ein Kommentar von Jürgen Wiltschko
Schon an einen Gebäude-Check gedacht?
Wer sich nicht um sein Objekt kümmert, handelt fahrlässig und muss im Fall eines Unfalles nicht nur Schadenersatz zahlen, sondern auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen. Der Eigentümer bzw. der Verwalter hat sich laufend über die neuesten gesetzlichen Vorschriften zu informieren und das Gebäude – zumindest was die Nutzungssicherheit betrifft – auf dem technisch neuesten Stand zu halten. Einer lückenlos und gut geführten Dokumentation kommt dabei besondere Bedeutung zu. War etwa ein Mangel nicht erkennbar, ist üblicherweise nach der Rechtsprechung im Streitfall ein Entlastungsbeweis dann erfolgreich, wenn das Wohngebäude in periodisch wiederkehrenden Abständen im Rahmen von Sichtkontrollen geprüft wurde.
Der soeben erschienene 161. Band unseres Jahrbuches beinhaltet auf über 500 Seiten eine Zusammenstellung aktueller Forschungsergebnisse aus Landeskunde und Denkmalpflege. Die Bandbreite reicht von der metallurgischen Untersuchung archäologischer Funde über kunsthistorische Untersuchungen an außergewöhnlichen Tischen der frühen Neuzeit bis hin zu historischen Betrachtungen von Handels- und Familienbeziehungen. Leider müssen wir, wie die Wahl des Titelbilds mit einem mittlerweile abgerissenen Hof deutlich macht, auch von gefährdeten Denkmalen berichten, was die Bedeutung von deren Dokumentation noch unterstreicht. Die Mitglieder der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege haben das Jahrbuch bereits per Post erhalten, weitere Exemplare können zum Preis von € 24.- (zzgl. Versandkosten) im Büro der GLD bezogen bzw. bestellt werden.
Weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum Neustart in Micheldorf
In der Jahreshauptversammlung des "Vereins zur Pflege und Erhaltung der Kulturgüter der Sensenschmiede", der für den Betrieb des Sensenschmiedemuseums Micheldorf verantwortlich ist, wurde Martin Osen aus Micheldorf - ein Nachfahre Caspar Zeitlingers - einstimmig zum Obmann gewählt. Mit ihm hat sich ein neues Team der Wahl gestellt, das ihn tatkräftig bei seiner Arbeit unterstützen wird.
Einen Beitrag in der Bezirksrundschau (mit Foto) finden Sie hier.